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Terms & Condition

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


TECHNONEX, Tal 44, 80331 München (Stand 04. Februar 2024)

 

 Geltungsbereich

 

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstverträgen sowie anderen Verträgen, einschließlich künftiger Geschäftsabschlüsse und Dauerschuldverhältnisse, unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses (mündlich, schriftlich oder über das Internet). Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung.

 

Angebote und Auftragsbestätigung

 

2.1 Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich. Ein erteilter Auftrag bindet den Kunden für einen Zeitraum von vier Wochen. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt wurde, eine Bestellbestätigung per Internet übermittelt wurde oder die Lieferung innerhalb dieser Frist begonnen wurde.

 

2.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der korrekten und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur, wenn die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko, wenn wir einen Bezugsvertrag mit unserem Lieferanten geschlossen haben. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert, und die Gegenleistung wird umgehend erstattet.

 

2.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

2.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Sollten sich während der Auftragsausführung die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % erhöhen, werden die Arbeiten eingestellt. Der Kunde wird darüber informiert, erhält eine Schätzung über den voraussichtlichen Aufwand, und es liegt in seiner Entscheidung, den Auftrag fortzusetzen oder abzubrechen. Bei Abbruch sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen, und der Kunde erhält alle erstellten Arbeitsergebnisse.

 

2.5 Bei Leasing- oder Finanzierungsangeboten, neben einem Kaufangebot, erfolgt dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Vertrags durch die Leasinggesellschaft oder Bank. Bei Ablehnung des Antrags durch diese Gesellschaften behalten wir uns das Recht vor, vom Angebot zurückzutreten.

 

Preise und Zahlungen



3.1 Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise ergeben sich aus der Auftrags- oder Bestellbestätigung und sind, sofern nicht anders festgelegt, in unserer aktuellen Preisliste für Dienstleistungen festgehalten.

 

3.2 Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, unverpackt.

 

3.3 Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Zahlungen sind nur an uns oder von uns schriftlich bevollmächtigte Personen zu leisten. Rechnungen sind, sofern kein Zahlungsziel angegeben ist, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle zahlbar. Schecks und Wechsel werden zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen.

 

3.4 Fehlerkorrekturen, soweit sie nicht gesetzliche Gewährleistungsansprüche betreffen, werden als Arbeitszeit gemäß der aktuellen Preisliste für Dienstleistungen in Rechnung gestellt.

 

3.5 Der Kunde ist nur berechtigt, mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufzurechnen.

 

Lieferung

 

4.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauf die Auslieferungslager verlassen hat oder wir dem Kunden die Lieferbereitschaft mitgeteilt haben. Unvorhergesehene Umstände wie höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verzögerte Materialanlieferung, Krieg, Aufruhr usw. verschieben den Liefertermin entsprechend, auch bei bereits bestehendem Verzug.

 

4.2 Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung mit angemessener Nachfristsetzung weitergehende Rechte geltend machen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für Verletzungen von Pflichten bei Vertragsverhandlungen.

 

4.3 Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. Wir können stattdessen die Ware anderweitig verwenden und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern. Der Schadensersatz beträgt mindestens 30 % des vereinbarten Lizenzpreises (Produktpreises), wobei der Kunde nachweisen kann, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

4.4 Bei Versand auf Wunsch des Kunden erfolgt dies auf dessen Rechnung und Gefahr. Das Risiko geht bei Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder andere für den Versand bestimmte Personen auf den Kunden über.

 

4.5 Verpackungen nach der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, auch bei Lieferungen aus unserem Internet-Shop. Der Kunde ist verpflichtet, die Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.

 

Eigentumsvorbehalt

 

5.1 Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im normalen Geschäftsverkehr erlaubt. Die Ware darf keinesfalls im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

 

5.2 Bei Verkauf der Ware im Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus einer Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist berechtigt, diese Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, ist unzulässig. Wir sind berechtigt, Verkaufsunterlagen zu prüfen und Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

 

5.3 Wurde die Forderung des Kunden in einen Kontokorrent aufgenommen, tritt der Kunde seine Forderung aus dem Kontokorrent an uns ab. Die Abtretung erfolgte in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiter veräußerte Ware berechnet hatten.

 

5.4 Bei Pfändung der Ware ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren und darzulegen, dass es sich um unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

 

5.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Betrag der gesicherten Forderung nach Abzug der Sicherungskosten langfristig um mehr als 20 %, kann der Kunde die Freigabe von Sicherheiten verlangen.

 

5.6 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben unser Eigentum und dürfen nur nach gesonderter Vereinbarung über den Test- oder Vorführzweck hinaus verwendet werden.

 

Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

 

6.1 Bei Verzug mit der Überlassung eines Gegenstandes, bedingt durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, werden sämtliche entstandenen Schäden ersetzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche ausgeschlossen.

 

6.2 Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

6.3 Wir können vom Vertrag zurücktreten:

 

6.3.1 Bei festgestellter Kreditunwürdigkeit des Kunden, insbesondere bei Wechsel- oder Scheckprotest, Zahlungseinstellung oder erfolglosem Zwangsvollstreckungsversuch.

 

6.3.2 Bei unzutreffenden Angaben zur Kreditwürdigkeit des Kunden, die erheblich für den Vertragsabschluss sind.

 

6.3.3 Bei anderweitiger Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware außerhalb des normalen Geschäftsverkehrs ohne unsere schriftliche Zustimmung.

 

6.3.4 Bei wesentlicher Änderung der Umstände, die die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen (z.B., wenn der Vorlieferant die Ware nicht liefert oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen).

 

6.3.5 Bei wesentlicher Vertragsverletzung durch den Kunden, insbesondere bei Sorgfaltspflichtverletzung im Umgang mit unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware.

 

6.3.6 Das Rücktrittsrecht richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

6.4 Im Verzugsfall kann der Kunde uns eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann er vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Statt Schadensersatz kann gemäß § 284 BGB Ersatz der Aufwendungen verlangt werden. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TECHNONEX zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während des Laufes der vom Kunden gesetzten Nachfrist und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Erfolgt keine Erklärung bis zum Ablauf der Nachfrist, bleibt TECHNONEX zur Leistung berechtigt.

 

Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten

 

Werden Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt, die nicht der gesetzlichen Gewährleistung oder ausdrücklich vereinbarten Gewährleistungen entsprechen, erfolgen diese ausschließlich unter den jeweils vereinbarten Bedingungen, die zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

 

7.1 Unsere Wartungs- und Reparaturleistungen sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste für Dienstleistungen. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden gemäß unseren Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend der Dienstleistungspreisliste zu vergüten.

 

7.2 Wenn der Kunde einen Kostenvoranschlag verlangt, werden wir die Angelegenheit prüfen und dann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Prüfung trägt der Kunde. Die Prüfungskosten werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines eventuellen Reparatur- oder Wartungsauftrags nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich zuvor vereinbart wurde.

 

7.3 Nicht zuvor vereinbarte Arbeiten dürfen durchgeführt werden, wenn der Kunde nicht kurzfristig erreichbar ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten Zweck zu erreichen. Die Gesamtkosten dürfen sich bei Aufträgen bis zu 250,00 € um nicht mehr als 20 % und bei Aufträgen über 250,00 € um nicht mehr als 15 % erhöhen.

 

Gewährleistung

 

8.1 Wir gewähren Gewähr wie folgt:

 

8.1.1 Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegen vor. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.

 

8.1.2 Die gelieferte Ware muss sofort auf Mängel untersucht werden, und alle dabei festgestellten Mängel sind uns innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Der Unternehmer trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Mängelfeststellung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

 

8.1.3 Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen gegenüber Außendienstmitarbeitern, Transporteuren oder anderen Dritten gelten nicht als form- und fristgerechte Rügen.

 

8.1.4 Im Falle einer berechtigten Mängelrüge und erfolgter Ersatzlieferung gelten die Bestimmungen zur Lieferzeit entsprechend. Für die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist uns eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Fehlerbehebung oder Neulieferung. Das Wahlrecht zwischen Neulieferung und Fehlerbehebung liegt bei uns. Zudem haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine erneute Nachbesserung innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst bei erneutem Fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

 

8.2 Der Kunde kann nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden nachzuweisen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf schuldhafter Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

8.3 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde.

 

8.4 Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach Gefahrübergang durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und chemische, elektrochemische, elektrische und atmosphärische Einflüsse entstehen.

 

8.5 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist oder im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben des Kunden.